komba gewerkschaft ortsverein duisburg

ENDE DER KOSTENDÄMPFUNGSPAUSCHALE ENTLASTET BEAMTINNEN UND BEAMTE

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Die komba gewerkschaft nrw begrüßt die konkreten Signale der NRW-Landesregierung, die Kostendämpfungspauschale komplett abzuschaffen.

„Die Landesregierung hat ein Gesetzespaket mit ganz konkreten Anpassungen der Beamten-Alimentation geschnürt. Dazu gehört unter anderem das Ende der Kostendämpfungspauschale. Die Rücknahme der Selbstbeteiligung im Rahmen der Beihilfe ist ein wirklich gutes Zeichen für die Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre. Damit würde sich eine jahrelange komba-Forderung erfüllen“, begrüßt Andreas Hemsing, Vorsitzender der komba gewerkschaft nrw, die Signale der Landesregierung.

 „Eine funktionierende und verlässliche Sozialpartnerschaft zwischen der Landesregierung und der komba gewerkschaft nrw hat in konstruktiven Dialogen diesen Gesetzesentwurf ermöglicht“, zeigt sich Hemsing zufrieden. 

 

 

1:1-Übertragung greift für Beamtinnen und Beamte zu kurz

Heute, am 5. Januar, empfingen Ministerpräsident Wüst, der stellvertretende Ministerpräsident Stamp und Finanzminister Lienenkämper die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zu Besoldungsgesprächen. Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, begrüßte die schnelle 1:1-Übertragung, beklagte aber weiterhin die Nichtberücksichtigung der Pensionärinnen und Pensionäre.

„Kein Grund, Sektkorken knallen zu lassen!“

Roland Staude lobte den konstruktiven Charakter der Gespräche sowie den Entschluss der Landesregierung, die Ergebnisse des Tarifabschlusses vom 29. November 2021 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in NRW zu übertragen. Dies beinhaltet u.a. eine spätestens bis zum 31. März 2022 auszuzahlende ‚Corona-Sonderzahlung‘ als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 EURO sowie eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent am 1. Dezember 2022. „Dies“, so Roland Staude, „ist allerdings kein Anlass, die Sektkorken knallen zu lassen. Denn wir mussten leider auch eine Kröte schlucken.“ Denn die ‚Corona-Sonderzahlung‘ wird nur an aktive Beamtinnen und Beamte ausgezahlt. Pensionärinnen und Pensionäre gehen leer aus. Der DBB forderte nachdrücklich eine Kompensation, die allerdings von der Landesregierung abgelehnt wurde.

DBB NRW bleibt am Ball

Doch der DBB NRW arbeitet weiter an Lösungsansätzen für die Pensionärinnen und Pensionäre – und zwar im Rahmen der anstehenden Gespräche zum Attraktivitätsgesetz. Bereits am 10. Februar soll eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW stattfinden. Finanzminister Lienenkämper hatte bereits angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu einer amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden soll. Der DBB NRW wird in diesen Gesprächen seine Forderungen zur Steigerung der Attraktivität und zur verfassungsgemäßen Grundbesoldung einbringen, unter besonderer Berücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Quelle: dbb nrw

EINKOMMENSRUNDE LÄNDER – EINIGUNG IN POTSDAM

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Anschlag auf die Eingruppierung abgewehrt - deutliche Verbesserung für Pflegekräfte

„Den Anschlag auf die Eingruppierung der Beschäftigten konnten wir abwehren“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder.

„Das war eine harte Auseinandersetzung“, so der dbb Chef am 29. November 2021 in Potsdam weiter. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) habe zuvor über drei Verhandlungsrunden hinweg jede Einigungsmöglichkeit mit ihrer Forderung, über den Arbeitsvorgang die Eingruppierung aller Kolleginnen und Kollegen strukturell zu verschlechtern, blockiert. „Diesen Knoten konnten wir heute endlich durchschlagen. Da die TdL in der Sache ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, warten wir diese Entscheidung ab und sprechen dann gegebenenfalls über die nötigen Konsequenzen. Darauf hätten wir uns allerdings auch schon viel früher einigen können.“

Mit 2,8 Prozent auf 24 Monate wurde im linearen Bereich das Maximum rausgeholt und auch die steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro sei ein real spürbarer Erfolg so der dbb Chef. „Ich sage aber auch: Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient gehabt und für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es auch mehr. Wir wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger wissen das. Und in Sonntagsreden wird das auch von jedem Ministerpräsidenten und jeder Ministerpräsidentin bestätigt. Am Verhandlungstisch in Potsdam ist den Arbeitgebenden diese Erkenntnis aber abhandengekommen.“

„Einzig im Krankenhausbereich hat die TdL sich auf einige notwendige und überfällige Verbesserungen eingelassen“, ergänzte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik. „Dort kommt es für die Kolleginnen und Kollegen, die ganz besonderen Belastungen ausgesetzt sind, zu substantiellen Einkommensverbesserungen. Das ist ein wichtiges Signal, sowohl mit Blick auf die sich darin ausdrückende Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die dringend notwendige Attraktivitätssteigerung der Pflege insgesamt.“

Zentrale Ergebnisse:
1300 Euro Corona-Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022); 2,8 Prozent Entgelterhöhung (zum 1.12.2022).; Erhöhung der Pflegezulage von 125 auf 140 Euro, der Infektionszulage von 90 auf 150 Euro, der Intensivzulage von 90 auf 150 Euro, der Schichtzulage von 40 auf 60 Euro, der Wechselschichtzulage von 105 auf 150 Euro (alles zum 1.1.2022); Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung zw. 50 und 70 Euro; Vertragslaufzeit 24 Monate.

Hintergrund:
Von den Verhandlungen betroffen sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Tarifverhandlungen in Potsdam

Kombaner in Potsdam. Foto: Friedhelm WindmuellerFoto: Friedhelm WindmuellerAuch wenn die Adventszeit eigentlich die Zeit der Besinnung und Ruhe sein soll, kann man nicht hinnehmen, wie sich die Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) entwickeln. Genau deshalb haben sich die Kollegen der Feuerwehr auf den weiten Weg nach Potsdam gemacht, um ihrem Unmut lautstark Ausdruck zu verleihen.

 

Fotos: Friedhelm Windmueller

 

Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation geltend machen!

Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt die komba gewerkschaft nrw den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern in NRW, diese auch im Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen.

Warum gibt es diese Empfehlung ?

In der Folge zweier wegweisender Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Frage der amtsangemessenen Alimentation zur „Grundbesoldung“ einerseits und zu den kinderreichen Beamtenfamilien andererseits, hatten wir in der Vergangenheit über mögliche Auswirkungen berichtet. Muss auch wegen der Alimentation von Familien mit drei und mehr Kindern 2021 etwas unternommen werden? Nein, im September 2021 hat der Besoldungsgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen nun ein Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien verabschiedet, mit dem die Familienzuschläge ab dem dritten Kind deutlich erhöht werden. Damit gilt für diese Besoldungsbestandteile, dass betroffene Familien für das Jahr 2021 nichts weiter unternehmen müssen, um die im Gesetz vorgesehenen höheren Zuschläge ab dem dritten Kind zu erhalten.

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DIE TDL MAUERT WEITER

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Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg!

„Kein Angebot, keine Kompromissbereitschaft und keinerlei Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten – so kann ich die zweite Verhandlungsrunde leider umfassend beschreiben“, bilanzierte dbb Chef Ulrich Silberbach nach zwei enttäuschenden Verhandlungstagen am 1./2. November 2021 in Potsdam. Silberbach weiter: „Ich kann noch nicht einmal sagen, dass wir in diesem oder jenem Punkt weit auseinanderliegen, uns dafür aber bei anderen Themen angenähert haben. Die Verhandlungen fanden in weitgehender Erstarrung statt, weil die TdL noch immer ihr Junktim vor sich herträgt, wonach es einen Abschluss nur geben kann, wenn wir beim Thema Arbeitsvorgang klein beigeben. Das jedoch würde für viele unserer Kolleginnen und Kollegen eine massive Verschlechterung ihrer Eingruppierung mit sich bringen. In Abwandlung einer alten Redensart stelle ich fest: Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg.“

Fazit: Die Arbeitgeber kennen die Forderungen der Gewerkschaften seit über zwei Monaten, seit etwa einem Monat wird verhandelt und noch immer hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) kein Angebot gemacht und noch immer lässt die TdL nicht erkennen, dass sie um die Personalprobleme im Landesdienst weiß.

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