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FEUERWEHR- UND RETTUNGSDIENST-INFO 04/2021

 
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Diensthaftpflichtversicherung für Mitglieder aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst aktualisiert

Die komba Bundesorganisation hat bei der Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG für Beschäftigte im Feuerwehr- und Rettungsdienst eine besondere Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese besteht bereits seit einigen Jahren und wurde nun aktualisiert.

Die allgemeine Diensthaftpflichtversicherung gilt auch für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei der Erstversorgung bis zum Eintreffen der Notärztin/des Notarztes im Rahmen der Bedingungen des Notfallsanitätergesetzes. Daneben enthält sie noch weitere wichtige Leistungen, die Sie aus dem beiliegenden Informationsflyer entnehmen können.

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EKR 2020: REDAKTIONSVERHANDLUNGEN BEENDET

Archivbild © komba Landesgewerkschaften und Untergliederungen; Friedhelm Windmüller / dbbArchivbild © komba Landesgewerkschaften und Untergliederungen; Friedhelm Windmüller / dbb
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien am 11. März 2021 geeinigt. Die Tarifrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen ist damit beendet. Auch die Drohung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die höheren Entgelte nicht auszuzahlen, ist vom Tisch.

„Nach zähen und intensiven Diskussionen sind die Redaktionsverhandlungen erfolgreich zu Ende gegangen. Die strittigen Punkte konnten ausgeräumt werden. Der Abschluss ist ein wichtiges und notwendiges Signal an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ohne sie alle geht es nicht“, sagt Andreas Hemsing, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft. 

Zuvor hatte die VKA mit einem Konfrontationskurs irritiert. Sie drohte damit, die Entgelte nicht wie vereinbart zum 1. April 2021 auszuzahlen. Grund dafür war ein offenes Detail zum Anspruch des Jobrads. Die komba gewerkschaft hatte das Verhalten der VKA scharf kritisiert und die Auszahlung gefordert.

Inhalt der Redaktionsverhandlungen waren insgesamt 20 Änderungstarifverträge sowie zwei neue eigenständige Verträge zum Jobrad und zur Corona-Sonderprämie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der Tarifabschluss sieht Entgeltsteigerungen in zwei Schritten von insgesamt 3,2 Prozent in den kommenden zwei Jahren vor. 

Foulspiel der VKA

VKA will vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2021 nicht zahlen

csm logo ekr news f110a18c73Ende Oktober haben die Tarifpartner dbb, ver.di, Bund und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) mit dem Potsdamer Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2020 bewiesen, dass sie auch in schwieriger Lage zu konstruktiver Tarifpolitik in der Lage sind. Gestern jedoch hat die VKA ohne Not diesen Konsens verlassen. Stattdessen verkündet sie, die Zahlbarmachung des Abschlusses, also die Entgelterhöhungen von 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro, zum 1. April 2021 nicht vollziehen zu wollen. Damit hat die VKA auch deutlich gemacht, was sie von ihren Beschäftigten hält. Anders der Bund: Hier ist die Redaktion beendet und die Auszahlungen sind auch nicht in Frage gestellt.

Was ist passiert?

In einer Redaktion machen die Tarifpartner in kniffliger Kleinarbeit aus dem Potsdamer Kompromiss eine ausformulierte rechtliche Einigung in Änderungstarifverträgen. Das ist nicht immer einfach und braucht Zeit. Die pandemischen Umstände machen diese Arbeit nicht leichter. Wohlwollen und Konsensorientierung sind gefragt. Mit diesen Tugenden hatten die Tarifpartner die Redaktion in der letzten Woche fast abgeschlossen. Alle materiell relevanten Punkte waren geklärt. Lediglich das Thema Jobrad war noch offen. Und genau dieses Detail nahm die VKA zum Anlass, die Auszahlung der Entgelterhöhung im April nicht fristgemäß umsetzen zu wollen. Statt, wie gemeinsam geplant, am 11. März den Deckel auf die Einkommensrunde zu machen, teilte sie gestern mit, dass es vorerst keine Zahlbarmachung der für den 1. April 2021 vorgesehenen Einkommenserhöhung geben wird.

Und was passiert jetzt?

„Die VKA sucht ganz am Ende einer schwierigen Einkommensrunde den Konflikt und sie trägt diesen Konflikt auf dem Rücken der Beschäftigten aus“, kommentiert dbb Tarifchef Volker Geyer den Vorgang. „Es sind dies übrigens genau die Kolleginnen und Kollegen, die seit einem Jahr in der Pandemie als Erzieherin, als Pfleger, in Gesundheitsämtern oder im Ordnungsamt aufopferungsvoll das ganze Land am Laufen gehalten haben.“ Geyer erwartet von der VKA, dass sie ihre Provokation überdenkt, die Redaktion verabredungsgemäß zu Ende bringt „und nicht zwei Meter vor der Ziellinie einen neuen Konflikt vom Zaun bricht, den niemand braucht und der der VKA selbst am meisten schadet.“ Geyer machte klar, dass der dbb nicht auf Eskalation setzt: „Wir wollen eine Lösung und zwar schnell, mit Vernunft und im Respekt vor den Beschäftigten!“ Geyer abschließend: „Wir erwarten ganz konkret, dass die VKA zum gemeinsamen Tarifkompromiss steht und die Zahlbarmachung zum 1. April 2021 umsetzt.“

Quelle: Einkommensrunde 2020 / Nr. 26 dbb aktuell /März 2021

 

Beamtenrechts-Info 03/2021

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Mehr Sonderurlaub für die pandemiebedingte Kinderbetreuung für Beamtinnen und Beamte in NRW

Die Landesregierung hat gestern (26.01.) beschlossen, dass der Sonderurlaub für das Jahr 2021 auf Grund der immer noch währenden Corona-Pandemie zur Betreuung von Kindern ausgeweitet wird. Damit kommt sie der Forderung des DBB NRW und der komba gewerkschaft nrw nach, die bereits Anfang Januar dies gefordert und damit einen Gleichklang zur Regelung der Bundesregelung eingefordert hatten.

Die Beamten-, Feuerwehr und Rettungsdienst-, Schwerbehindertenrecht- und Personalrats-/Betriebsrats- Infos stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Corona-Bonus für Beamtinnen und Beamte in NRW: Finanzminister lehnt eine Auszahlung ab

In dem TVÖD-Tarifvertragsabschluss vom 25.10.2020 wurde eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung unter anderem für kommunale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gestaffelt nach Entgeltgruppen, in Höhe von 300 €, 400 € bzw. 600 € vereinbart.

Damit wurde anerkannt, dass gerade viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Kommunen in der ersten Reihe der Organisation von Maßnahmen zur Bekämpfung der CoronaPandemie standen und auch bei der künftigen Betreuung der Impfzentren stehen werden.

Die komba gewerkschaft hat sich gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) dafür eingesetzt, dass auch Beamtinnen und Beamte der Kommunen eine entsprechende Zahlung erhalten können. Bisher lehnt der Finanzminister eine solche Zahlung ab mit dem formaljuristischen Argument, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sich ausschließlich an dem Tarifvertragsabschluss des TV-L orientiert. Mit den Gewerkschaften sei in Übertragung des Tarifvertragsergebnisses für 2019 eine Erhöhung von 3,2 %, für 2020 eine weitere Erhöhung von 3,2 % und ab dem 01.01.2021 eine weitere Erhöhung von 1,4 % der Besoldung und der Versorgungsbezüge geregelt worden. Da der TV-L noch bis August 2021 laufe, sehe er derzeit für weitere Zahlungen keine Grundlage.

komba Landesvorsitzender Andreas Hemsing: „Der Verweis auf die tarifvertragliche Orientierung ist zwar nachvollziehbar, aber in höchstem Maße enttäuschend. Damit hat der Finanzminister bisher die Chance verpasst, insbesondere den kommunalen Beamtinnen und Beamten für ihren Einsatz während der Corona-Pandemie zu danken und seine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Wir bleiben weiter am Ball, da die Steuerbefreiung für Corona-Zahlungen bis zum 30.06.2021 verlängert wurde.

Unabhängig davon wird das Jahr 2021 für den Beamtenbereich ein spannendes Jahr bleiben. Vor der angesprochenen Tarifrunde im Herbst 2021 ist das Land NRW verpflichtet, eine Neuregelung zu verabschieden zum Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder. Auch muss sich das Land aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts positionieren zur allgemeinen Verfassungsmäßigkeit der Besoldung in NRW.“

 

Tarifeinigung mit Bund und Kommunen

csm logo ekr news f110a18c73Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst

„Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht“, bilanzierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. Oktober 2020 in Potsdam die Tarifeinigung mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen.

„Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht“, so Silberbach.

Bei anderen Leistungsträgern des öffentlichen Dienstes, etwa in Ordnungsämtern, Jobcentern oder der allgemeinen Verwaltung war diesmal nicht mehr durchzusetzen, erklärte der dbb Chef. „Darum war besonders wichtig, die von den Arbeitgebern geforderte dreijährige Laufzeit zu verhindern. Mittelfristig müssen wir für den ganzen öffentlichen Dienst die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Mitarbeitermotivation verbessern. Diese beiden Themen werden in der nächsten Runde Anfang 2023 - wenn die Corona-Krise hoffentlich längst Geschichte ist - eine zentrale Rolle spielen.“

Auf zwei aus Gewerkschaftssicht wichtige Erfolge dieses Abschlusses wies Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, vor der dbb Bundestarifkommission hin: „Wir haben die schrittweise Arbeitszeitangleichung Ost an West ab 2022 durchsetzen können und beim Thema ‚Arbeitsvorgang‘ Verschlechterungen bei der Eingruppierung verhindert. Das sind zwei wesentliche strukturelle Erfolge für uns.“

„Wir gehen davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“

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