MELDUNG DBB NRW: ERFAHRUNGSSTUFEN STATT LEBENSALTERSSTUFEN
Während früher die Stufenskala des Besoldungssystems auf dem Lebensalter beruhte, ist sie zum 01.06.2013 auf Erfahrungsstufen umgestellt worden. Alle Beamtinnen und Beamten die nach diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, wurden also entsprechend dem neuen System eingestuft. Die Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Dienst waren, sind im Wesentlichen „betragsmäßig“ in das neue System übergeleitet worden. Letztere haben mit dem Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts gemäß § 91 Abs. 13 LBesG NRW n.F. nun die Möglichkeit, Ihre Einstufung auf Antrag neu festsetzen zu lassen. Hierbei werden die Vorgaben des LBesG zur Bemessung des Grundgehalts und zur Feststellung der berücksichtigungsfähigen Zeiten gemäß §§ 29 bis 31 und 41 LBesG unmittelbar angewendet. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, die Einstufung nach dem neuen Recht festsetzen zu lassen.