komba gewerkschaft ortsverein duisburg

Wieder Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes

Kommunale Rettungsdienste haben ein gutes Image. In der Regel sind sie hochwillkommen. Doch scheinbar nicht überall.

Valentino Tagliafierro - Foto: © Eduard N. FiegelValentino Tagliafierro - Foto: © Eduard N. Fiegel
Jetzt gab es erneut Gewalt gegen Rettungskräfte. In Duisburg-Huckingen haben Chaoten zum Jahreswechsel 2016/17 einen Böller direkt durch die offene Scheibe eines Rettungswagens geworfen. Dieser ist dort explodiert und hat sogar einen Mann verletzt, welcher im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Rettungswagen selbst wurde durch die Explosion beschädigt.

Und auch in diesem Jahr wurden Rettungskräfte, welche auf dem Weg zu einem Brand waren, wieder mit Böllern und Raketen beschossen. Verletzt wurde hier zum Glück niemand.
Valentino Tagliafierro, Vorsitzender des komba Fachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst und selbst Feuerwehrmann, mahnt an, dass es in der Gesellschaft immer häufiger zu Angriffen und Gewalt gegen Rettungskräfte kommt. Die Kräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sind immer da, wenn Hilfe benötigt wird. Sie bekämpfen Brände, bergen Unfallopfer und retten Menschenleben.

Verbale wie tätliche Angriffe sind keine Seltenheit mehr. Dieser Entwicklung muss nach Ansicht der komba gewerkschaft entgegengewirkt und ein besserer Schutz für Feuerwehr- und Rettungsdienstkräfte gewährleistet werden. Laut einer Studie der Ruhr-Universität Bochum haben 98 Prozent der Rettungskräfte in NRW schon einmal Beleidigungen und Drohungen im Einsatz erlebt. Mehr als die Hälfte ist nach eigenen Angaben sogar schon einmal im Dienst angegriffen worden.

Valentino Tagliafierro appelliert daher noch einmal ausdrücklich, dass die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes besser geschützt werden müssen. Gewalt jeglicher Art, darf kein Platz haben und es darf keine Toleranz bei Übergriffen gegen Einsatzkräfte geben.

Foto: © Eduard N. Fiegel

Verwendungszulage für Beamte wird von Stadt Duisburg nicht mehr gezahlt

Die Stadt Duisburg hat  die Zahlung der Verwendungszulage in diesem Jahr letztmalig im Dezember 2016 vorgenommen und zum 01.01.2017 eingestellt.  Da ab 01.01.2017 kein genehmigter Haushalt vorliegen wird und die Verwaltung  laut Ihrer Begründung dann der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW unterliegt. 

Allerdings wurde in der Vegangenheit die Verwendungszulage den Beamtinnen und Beamten, bei denen im genehmigten Haushaltsjahr die Zahlung begonnen hatte, auch im Folgejahr trotz zu Beginn des Jahres ungenehmigten Haushalts weiter gezahlt. Die jeweiligen Bescheide und somit auch die Zahlung der Verwendungszulage standen jedoch unter dem Vorbehalt der Erfüllung aller Voraussetzungen. 

Die Verwaltung beruft sich nunmehr auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung vom 11.04.2016 (BVerwG 2 B 92.15). Damit sei nun endgültig geklärt, dass die Zahlung der Verwendungszulage in jedem Monat zum Zeitpunkt der Anspruchsbegründung auch immer die Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfordert, nämlich u.a. das Vorliegen eines genehmigten Haushaltes.
 
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind von der Verwaltung mit einem Aufhebungsbescheid informiert worden.
 
Wir empfehlen unseren Mitgliedern gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Ein Musterwiderspruch kann in der Geschäftsstelle der komba duisburg unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Verwaltung eingehen muss.

Rückfragen können an folgende Kolleginnen und Kollegen gestellt werden:

  • Markus Dorok, BZA 94, Telefon: (0203) 283-8750
  • Judith Pickartz, 32, Telefon: (0203) 283-2209
  • Steffi Trost, IMD, Telefon (0203) 283-2862
  • Valentino Tagliafierro, Feuerwehr Duisburg, (0203) 308-3000

 


Beamte können Erfahrungsstufen neu festsetzen lassen

MELDUNG DBB NRW: ERFAHRUNGSSTUFEN STATT LEBENSALTERSSTUFEN

Während früher die Stufenskala des Besoldungssystems auf dem Lebensalter beruhte, ist sie zum 01.06.2013 auf Erfahrungsstufen umgestellt worden. Alle Beamtinnen und Beamten die nach diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, wurden also entsprechend dem neuen System eingestuft. Die Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Dienst waren, sind im Wesentlichen „betragsmäßig“ in das neue System übergeleitet worden. Letztere haben mit dem Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts gemäß § 91 Abs. 13 LBesG NRW n.F. nun die Möglichkeit, Ihre Einstufung auf Antrag neu festsetzen zu lassen. Hierbei werden die Vorgaben des LBesG zur Bemessung des Grundgehalts und zur Feststellung der berücksichtigungsfähigen Zeiten gemäß §§ 29 bis 31 und 41 LBesG unmittelbar angewendet. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, die Einstufung nach dem neuen Recht festsetzen zu lassen.

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Wahlerfolg für komba duisburg beim Bundesgewerkschaftstag in Berlin

Valentino TagliafierroValentino Tagliafierro
Valentino Tagliafierro

Mit einem Ergebnis von 99,08% und damit nur einer Gegenstimme wurde unser Ortsverbandsvorsitzender Valentino Tagliafierro in Berlin zum Vorsitzenden des Bundesfachbereiches Feuerwehr und Rettungsdienst gewählt. Valentino setzt sich schon seit mehreren Jahren sehr intensiv für den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ein und ist auch in NRW bereits Vorsitzender des Fachbereiches.

Der Ortsverband Duisburg gratuliert rechtherzlich zu diesem tollen Ergebnis.

Dienstrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet und veröffentlicht

Beamtenrecht Info 5/2016

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) ist am 09.06.2016 vom Landtag verabschiedet worden und
wurde im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 27.06.2016 (Seiten 309 – 440) veröffentlicht.

Mit wenigen Ausnahmen gilt das Gesetz ab dem 01.07.2016. Durch das Gesetz werden insbesondere das Landesbeamtengesetz, das Landesbesoldungsgesetz und das Landesbeamtenversorgungsgesetz neu gefasst. Einige der Neuregelungen müssen allerdings noch durch ergänzende Verordnungen der zuständigen Ministerien umgesetzt werden. Davon betroffen sind beispielsweise die Laufbahnverordnung, die Laufbahnverordnung Feuerwehr und die erforderliche Verordnung für die Zahlung von Jubiläumszuwendungen.

Das DRModG NRW enthält in der Reihenfolge des Aufbaus des Gesetzes die folgenden wesentlichen Neuerungen:

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