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dbb erreicht tragbaren Kompromiss
Am Ende einer sehr schwierigen Tarifrunde steht ein tragbarer Kompromiss, dem die Bundestarifkommission nach langer Diskussion ihre Zustimmung gegeben hat. „Beharrlichkeit und Geschlossenheit haben uns gegenüber einem extrem schwierigen Verhandlungspartner am Ende den Erfolg gebracht“, bilanzierte dbb Chef und Verhandlungsführer Volker Geyer. „Normalerweise findet man einen Kompromiss gemeinsam. Bei diesem Kompromiss ist das Besondere, dass wir ihn sehr, sehr mühsam gegen eine gestaltungsunwillige und sperrige Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erringen mussten.“
TdL-Angriffe abgewehrt
Während der Verhandlungen hat die TdL immer wieder Hürden auf- statt abgebaut. Konkret hat sie Zugeständnisse und Fortschritte z. B. bei der stufengleichen Höhergruppierung, Entgeltordnung oder der Paralleltabelle zu einem Paket mit dem Arbeitsvorgang schnüren wollen, was ihr die Möglichkeit zu Herabgruppierungen eröffnet hätte (siehe Stichwort „Arbeitsvorgang“ unter dem Beitrag). Weiterhin versuchte die TdL, die längst geeinte Hamburg-Zulage wieder in Frage zu stellen. „Diese gewollten Verschlechterungen konnten wir abwehren“, zeigte sich der dbb Verhandlungsführer am Morgen des 14. Februar 2026 insgesamt zufrieden.
„Natürlich ist das ein Kompromiss und nicht alle unsere Forderungen konnten wir umsetzen. Trotzdem spreche ich ganz bewusst von einem guten Ergebnis, weil im Zentrum des Kompromisses die so wichtige Angleichung mit der linearen Erhöhung von insgesamt 5,8 Prozent an den Tarifabschluss für Bund und Kommunen gelungen ist. Weitere konkrete und nachhaltige Verbesserungen betreffen ein attraktives Ausbildungspaket für die jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Karriere im öffentlichen Dienst begonnen haben. Und schließlich haben wir die Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen bei den belasteten Tätigkeiten durchgesetzt – und das in einer sehr, sehr schwierigen politischen und wirtschaftlichen Gesamtsituation.“
Der Abschluss im Detail
Entgeltsteigerungen
Die Entgelte erhöhen sich wie folgt:
- ab dem 1. April 2026 um 2,8 %, mindestens jedoch 100 Euro
- ab dem 1. März 2027 um weitere 2 %
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 %
Das Entgelt in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 erhöht sich bereits zum 1. Januar 2027 um 2 %.
Sonstige dynamisierte Entgeltbestandteile erhöhen sich ab dem 1. April 2026 um 2,82 %, ab dem 1. März 2027 um weitere 2 % und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 %.
Entgelte von Azubis, dual Studierenden, Praktikantinnen / Praktikanten
Die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden, die Entgelte der dual Studierenden und die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich wie folgt:
- ab dem 1. April 2026 um 60 Euro
- ab dem 1. März 2027 um weitere 60 Euro
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro
Die Studienentgelte für praxisintegriert dual Studierende in der betreffenden Richtlinie der TdL erhöhen sich entsprechend.
Die Entgeltregelungen haben eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028. Die aktuellen und die neuen Tabellen stehen beim dbb bereits im Netz und sind unter dbb.de/arbeitnehmende/entgelttabellen.html einsehbar.
Schicht- und Wechselschichtarbeit
Zulagen
Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit wird auf 200 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,19 Euro / Stunde. Für nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern wird die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auf 250 Euro erhöht, für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,49 Euro / Stunde.
Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird für alle Bereiche auf 100 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Schichtarbeit auf 0,60 Euro / Stunde.
Diese Erhöhungen treten ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Die TdL wirkt auf die von einer landesbezirklichen Theaterbetriebszulage betroffenen Länder ein, im Anschluss an die Tarifrunde innerhalb der Erklärungsfrist Gespräche über die Auswirkungen der Erhöhung der Schichtzulage und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu führen.
Überstunden
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Regelung zu Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit neu gefasst. Künftig gelten sowohl ungeplante Überstunden, die über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden sind, als auch geplante Überstunden, die im Schichtplan über die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus vorgesehen sind, als Überstunden. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlichen Stunden nicht bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten, bezogen auf die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, ausgeglichen werden. Erfolgt kein rechtzeitiger Ausgleich, handelt es sich um zuschlagspflichtige Überstunden. Das bedeutet, dass zukünftig auch bei Teilzeitbeschäftigten im Rahmen von Schicht- und Wechselschichtarbeit Überstunden entstehen können.
Angleichung Ost an West
Unkündbarkeit
Die Regelung aus dem Tarifgebiet West zur ordentlichen Unkündbarkeit nach 15 Beschäftigungsjahren nach Vollendung des 40. Lebensjahres wird ab dem 1. Januar 2027 auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt.
Arbeitszeit an Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost
Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit der nichtärztlichen Beschäftigten an den Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost wird in drei Schritten abgesenkt:
- ab dem 1. Januar 2027 auf 39,5 Stunden
- ab dem 1. Januar 2028 auf 39 Stunden
- ab dem 1. Januar 2029 auf 38,5 Stunden
Auszubildende und dual Studierende
Übernahme der Auszubildenden und dual Studierenden
Die bisherigen Übernahmeregelungen mit der unbefristeten Übernahme ab der Abschlussnote „Befriedigend“ wird bis zum 31. Januar 2028 wieder in Kraft gesetzt. Nach der Übernahme ab Note „Befriedigend“ verkürzt sich ab dem 1. März 2026 die Stufenlaufzeit der Erfahrungsstufe 1 um sechs Monate.
Abschlussprämie
Die Abschlussprämie gemäß § 20 Abs. 1 TVA-L BBiG, § 19 Abs. 1 TVA-L Pflege, § 19 Abs. 1 TVA-L Gesundheit und § 19 Abs. 1 TVdS-L wird bei Abschlüssen mit den Gesamtnoten „Sehr gut“ oder „Gut“ auf 500 Euro erhöht. Bei Abschlüssen mit den Gesamtnoten „Befriedigend“ oder „Ausreichend“ beträgt die Abschlussprämie 400 Euro.
Vermögenswirksame Leistung
Die Beträge der vermögenswirksamen Leistung erhöhen sich für Auszubildende und dual Studierende im Tarifgebiet Ost auf den im Tarifgebiet West bereits geltenden Betrag von 13,29 Euro monatlich.
Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz
Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz werden in den TVA-L Pflege aufgenommen und erhalten das Ausbildungsentgelt nach TVA-L BBiG. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses ist bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung möglich, höchstens für sechs Monate. Die Abschlussprämie beträgt 90 Prozent der im TVA-L Pflege festgelegten Prämie.
Studentische Beschäftigte
Es wurde eine verbesserte schuldrechtliche Vereinbarung für die studentischen Beschäftigten abgeschlossen. Die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für ein Jahr eingegangen. In begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden. Auf die Rolle der vorhandenen Ombudsstellen im Konfliktfall soll hingewiesen werden.
Die Mindeststundenentgelte der studentischen Beschäftigten erhöhen sich wie folgt:
- 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026
- 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027
Hamburg-Zulage
Darüber hinaus wurde gesichert, dass die zwischenzeitlich von der TdL widerrufene Einigung über Eckpunkte zu einem Tarifvertrag über Zulagen für bürgernahe Dienste für die Hamburger Landesbeschäftigten, die der dbb schon im Oktober in Hamburg mit dem TdL-Verhandlungsführer und Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erzielt hatte, nun doch umgesetzt werden kann. Der vereinbarte Zuschuss zum Deutschlandticket soll allerdings übertariflich umgesetzt werden.
Diskussion in dbb Verhandlungs- und dbb Bundestarifkommission
Die Kommissionen des dbb folgten der Einschätzung von dbb Tarifchef Andreas Hemsing: „Das Einigungspaket hilft uns weiter. Bedauerlich ist, dass wir von vielen Arbeitgebern während der letzten Wochen und Monate gehört haben, dass sie ebenfalls die Notwendigkeit sehen, zum Beispiel die stufengleiche Höhergruppierung endlich auch im Länderbereich einzuführen, und dass sie die Ungerechtigkeit bei der Überstundenregelung für Teilzeitkräfte anerkennen. Diese Einsichten geopfert zu haben, weil die TdL sich beim ideologisch völlig überhöhten Arbeitsvorgang nicht durchsetzen konnte, ist extrem bitter. Das gilt für die davon betroffenen Beschäftigten und für das Vertrauen in eine konstruktive Tarifpartnerschaft.“
Gleichwohl kam die BTK zu dem Schluss, dass die 5,8 % sich in den Portemonnaies der Kolleginnen und Kollegen positiv bemerkbar machen und zugleich verhindern, dass der TV-L gegenüber dem TVöD weiter zurückfällt.
Weitere Informationen
Wie immer informiert der dbb zeitnah und ausführlich auf seiner Sonderseite zur Einkommensrunde unter www.dbb.de/einkommensrunde. Dort findet sich auch der Tarifabschluss im Wortlaut.
Der Arbeitsvorgang
Einerseits lässt sich der Arbeitsvorgang auf der Sachebene kurz und bündig definieren: Ein Arbeitsvorgang umfasst alle Aufgaben, die zusammengehören, um ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erzielen. Dabei müssen die einzelnen Arbeitsschritte nötig sein, um ein Ergebnis zu erreichen. Sie können dabei unterschiedlich schwierig sein und verschiedene Fachkenntnisse erfordern. In jedem Falle ist das Gesamtergebnis entscheidend, nicht die einzelnen. Für die Eingruppierung gilt: Ein Arbeitsvorgang bestimmt die Entgeltgruppe, wenn er mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit ausmacht. Wichtig ist dabei: Wenn ein Arbeitsvorgang anspruchsvolle Anforderungen enthält, dann zählt das für den gesamten Arbeitsvorgang – nicht nur für den kleinen Zeitanteil der schwierigen Tätigkeit.
Andererseits soll eben dieser Arbeitsvorgang der Hebel für die TdL sein, umfangreiche Herabgruppierungen durchzusetzen. Vor Gericht hat die TdL mit ihrem „Kahlschlag-Ansatz“ Schiffbruch erlitten. Aus diesem Grund sollten in Potsdam die Gewerkschaften einer Änderung der Protokollerklärung zu § 12 TV-L zustimmen und damit der TdL die Möglichkeit eröffnen, unzählige Kolleginnen und Kollegen herabzugruppieren.
Deshalb hat der dbb diesem Versuch eine klare Absage erteilt, auch wenn die TdL sich anschließend erneut konstruktiven Verhandlungen zu anderen drängenden Themen verweigert hat. Mit dem Vorgehen der TdL hätten viele Beschäftigte massive Einbußen erlitten und der TV-L wäre im Wettbewerb um zukünftige Fachkräfte, z. B. im Vergleich zum TVöD, massiv ins Hintertreffen geraten.