Transparenz, Kennzeichnung und sicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im öffentlichen Dienst
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben des EU AI Act. Trotzdem muss nicht jeder mit KI erstellte Text als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden. Für Beschäftigte sind vor allem drei Fragen entscheidend: Darf ich das KI-System dienstlich nutzen? Darf ich die vorgesehenen Daten eingeben? Kann ich das Ergebnis fachlich verantworten? Besondere Transparenzpflichten bestehen insbesondere bei bestimmten Chatbots, Deepfakes, Emotionserkennung und bestimmten veröffentlichten KI-Inhalten.

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, mit seinem Unmut hielt dbb-Chef Volker Geyer auf der Düsseldorfer Großdemo am 10. Februar 2026 nicht hinter dem Berg. Geyer zur aktuellen Lage: „Unser Land steht vor Herausforderungen, wie sie größer kaum sein könnten – innen- wie außenpolitisch und wirtschafts- wie sozialpolitisch. Aber egal, welchen dieser Teilbereiche wir betrachten: Nur mit einem starken und gut ausgestatteten öffentlichen Dienst werden wir diese Herausforderungen meistern können. Anstatt symbolische Schlachten über ‚Lifestyle-Teilzeit‘ oder Verbeamtungen zu führen, muss die Politik endlich die Gegenwart gestalten. Das muss sich endlich auch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) klarmachen. Noch immer führt man dort die Tarifverhandlungen so, als sei das Ganze ein Gesellschaftsspiel, bei dem der verliert, der sich zuerst bewegt.“ Deshalb stand am Ende seiner Rede vor dem Düsseldorfer Landtag der klare Appell des dbb Chefs: „Morgen wird in Potsdam wieder verhandelt. Dann sollte es direkt konkret und ergebnisorientiert sein. Mit anderen Worten: Wir brauchen ein echtes Angebot, um bis Freitag zu einem Kompromiss zu kommen. Senator Dressel, der Countdown läuft!“