Aktuelles

Allgemeine Mitgliederinformation – 05/2026

Transparenz, Kennzeichnung und sicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im öffentlichen Dienst

Foto: Canca - KI

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben des EU AI Act. Trotzdem muss nicht jeder mit KI erstellte Text als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden. Für Beschäftigte sind vor allem drei Fragen entscheidend: Darf ich das KI-System dienstlich nutzen? Darf ich die vorgesehenen Daten eingeben? Kann ich das Ergebnis fachlich verantworten? Besondere Transparenzpflichten bestehen insbesondere bei bestimmten Chatbots, Deepfakes, Emotionserkennung und bestimmten veröffentlichten KI-Inhalten.

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Elisabeth Pieger · Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · 0221 – 912 852 0 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de