Aktuelles

Feuerwehr und Rettungsdienst – 06/2023

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60 muss bleiben!

Seit gestern geistert ein zweiseitiger Gesetzentwurf zur Anpassung der Altersgrenze Feuerwehr durch das Netz und die Feuerwehrwelt. Viele Anfragen erreichen die komba gewerkschaft nrw. Eine große Unruhe besteht.

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Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – 01/2023

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Amtsangemessene Alimentation/Besoldung

komba gewerkschaft nrw erzielt Erfolg beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen betreffend die Familienzuschläge für kinderreiche Beamt*innen  zur Frage der rückwirkenden Geltendmachung von Besoldungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2011 - 2020 (Urteil vom 07.06.2023 -1 K 4610/21-).

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Feuerwehr und Rettungsdienst - Info 5/2023

Notfallsanitäterzulage im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet

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Die Neuregelung der Notfallsanitäterzulage wurde am 13.06.2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen verkündet.

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Kommission für Schwerbehindertenrecht - Info 02/2023

Beteiligung des Integrationsamtes bei der Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten

© 3dman_eu / pixabay.comGem. § 168 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 7.7.2022 - 2 A 4/21) ist das Integrationsamt bei der Versetzung einer schwerbehinderten Lebenszeitbeamtin/eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht nach dieser Maßgabe zu beteiligen.

  

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